Anfrage Appartement

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An- und Abreise

An- und Abreisezeiten

Am Anreisetag stehen Ihnen unsere Appartements ab 14 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag bitten wir Sie, die Appartements bis 09.00 Uhr zu verlassen.

Parken

Es sind ausreichend Parkplätze für Sie hinter unserem Haus vorhanden. Dort können Sie Ihr Auto während Ihres Aufenthaltes, ohne jegliche Gebühren abstellen. Gerne können Sie auch einen Stellplatz in unserer Tiefgarage mieten, dazu sehen Sie bitte unter dem Punkt Service -> Tiefgarage nach.

Kurzaufenthalt

Bei Kurzaufenthalten bis zu 3 Nächten berechnen wir in der Hauptsaison einen Zuschlag auf den jeweiligen Preis.

Bezahlung

Sie können Ihre Appartementrechnungen bei uns bar begleichen. Gerne akzeptieren wir auch Banküberweisungen, solange die Zahlung vor Urlaubsantritt auf unserem Konto eingelangt ist. Kredit- oder EC-Karten können wir leider nicht annehmen.

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung und können Ihnen folgende empfehlen

Stornobedingungen

Rücktritt durch den Beherberger

  • Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
  • Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
  • Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
  • Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

Außerhalb des festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • - bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
  • - bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
  • - in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.

Es gelten bei uns die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hotellerie!

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